Über DiPlanPortal

Wenn Behörden die räumliche Entwicklung planen, betrifft das viele Menschen und Interessengruppen. Damit Sie sich als Bürgerinnen und Bürger umfangreich informieren und räumliche Planungen mitgestalten können, wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes DiPlanPortal entwickelt. Ziel von DiPlanPortal ist es, Informationen zu räumlichen Plänen und Beteiligungsverfahren zentral und transparent bereitzustellen.

Was kann ich in DiPlanPortal tun?

Sie möchten wissen, was in Ihrer Region, Stadt oder Gemeinde räumlich geplant ist? Oder Sie möchten die räumliche Planung Ihrer Umgebung mitgestalten und Ihre eigenen Ideen einbringen? Dann sind Sie hier genau richtig! DiPlanPortal bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell, einfach und rechtssicher Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu räumlichen Planungen zu finden  –  und das in ganz Deutschland. Reden Sie mit und starten Sie jetzt mit der Suche nach Plänen und Beteiligungsverfahren .

Was sind Pläne und Beteiligungsverfahren?

In DiPlanPortal können Sie Informationen zu zwei Bereichen finden: Pläne und Beteiligungsverfahren. Mit Plänen sind rechtlich gültige räumliche Pläne wie z.B. Bebauungspläne gemeint. Sie sind ein Werkzeug der öffentlichen Stadt- und Raumplanung und machen Vorgaben zu Grenzen, Nutzung und Entwicklungszielen eines Gebietes. Zu Plänen stehen Ihnen in DiPlanPortal umfangreiche Detailinformationen zur Verfügung. Im Bereich Beteiligungsverfahren sind räumliche Planungen aufgelistet, die sich in der Entwicklung, Prüfung oder Änderung befinden. Beteiligungsverfahren dienen dazu, Ihre Meinungen und Vorstellungen mit einzubeziehen. Dazu können Sie in festgelegten Zeiträumen online eine Stellungnahme abgeben. Diese Beteiligung an der räumlichen Planung ist als Ihr Recht gesetzlich festgeschrieben und leistet einen wichtigen Beitrag, um unseren Wohn- und Lebensraum bestmöglich und im Interesse des Gemeinwohls zu gestalten.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Bauleitplanung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.

Allgemeines

Das Portal bietet eine moderne Anwendung als Wissenspool über geltendes und in Aufstellung befindliches Planrecht aller Planungsebenen und aktueller formeller Beteiligungsverfahren in Deutschland. Die Anwendung fokussiert sich dabei auf bundesweit relevante Inhalte und Verfügbarkeiten.

Grundsätzlich kann jede*r Bürger*in, Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) das DiPlanPortal nutzen - entweder als zentralen Einstiegspunkt für bundesweite Planwerken bzw. Planverfahren, welche ansonsten nur auf regionalen Seiten verfügbar sind, um sich über planungsrechtliche Handlungsspielräume zu informieren, oder als einfach zugängliche Übersicht, ob und wo bauliche Veränderungen geplant sind.

Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange können das DiPlanPortal kostenfrei nutzen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Berührt ein geplantes Bau- oder Planungsvorhaben Ihre Zuständigkeit, werden Sie beteiligt. Häufig betrifft dies die Natur- und Denkmalschutzbehörden. Aber auch Strom- und Gasversorgungsunternehmen gehören dazu, wenn es darum geht, die Energieversorgung zu gewährleisten. In einigen Fällen werden auch Nachbargemeinden beteiligt, um zu prüfen, ob die Planung Auswirkungen auf das eigene Gemeindegebiet hat.

Viele Informationen erhalten Sie auch hier in den weiteren FAQs. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Bedienung der Plattform haben, wenden Sie sich gerne an den Support - die Supporttelefonnummer finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Eine Übersicht über alle laufenden Beteiligungsverfahren können Sie entweder direkt von der Startseite des Portals erreichen, in dem Sie in der rechten Box unter der Sucheingabe auf "An einem Beteiligungsverfahren mitwirken" klicken. Alternativ kann in der Kartenansicht in der Filterauswahl die Checkbox "Nur Pläne mit Beteiligungsmöglichkeit" aktiviert werden.

Eine Online-Beteiligungslösung muss nicht verpflichtend genutzt werden. Es kann also sein, dass ein Verfahren läuft, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, es aber nicht digital durchgeführt wird.

Datenschutz

Nein, das DiPlanPortal kann in vollem Umfang ohne jedes Nutzerkonto verwendet werden.

Das Portal erfasst ausschließlich technisch notwendige Daten, die automatisiert und ohne jeden Hinweis auf einzelne Nutzende verarbeitet werden. Mehr Details dazu finden Sie in den Datenschutzhinweisen (Link dazu findet sich am Seitenende)

Planungsarten

Ein Bebauungsplan (B-Plan) betrifft einen bestimmten Bereich, in dem gebaut werden soll. Er kann detailliert zeigen, wie an welcher Stelle gebaut werden darf. Anwohner*innen können zum Beispiel genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an ihr Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet. Er muss sich inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) ableiten.

Ein Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) umfasst immer das gesamte Gebiet der Kommune und dient als (städteplanerischer) Überblick. Änderungen können in Teilbereichen vorgenommen werden. Ein Flächennutzungsplan veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete genutzt werden sollen und zueinanderstehen. Er ist nicht flächenscharf. Entsprechend des Gegenstromprinzips dürfen räumlich übergeordnete Belange dem kommunalen Flächennutzungsplan nicht widersprechen.

Das Raumordnungsgesetz, ergänzt um die entsprechenden Landesplanungsgesetze sowie das Bundesnaturschutzgesetz, sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen an raumordnerischen Verfahren vor. Hierzu zählen z. B. Raumordnungspläne des Landes oder des Bundes, Regionalpläne- sowie Raumordnungsverfahren.

Bei einem Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das können z. B. Straßen, Eisenbahnen, oder auch Stadtbahnen, Flugplätze, Hoch-/Höchstspannungsleitungen des Stromnetzes, Deponien oder auch Gewässerausbauten sein.

Raumordnungspläne haben kein konkretes Vorhaben zum Inhalt, sondern umfassende, themen- und vorhabenübergreifende Ziele für die Entwicklung eines ganzen Raumes, also eines Landesgebiets (Landesentwicklungsplan, Landesraumordnungsplan o.ä.) oder einer Region (Regionalplan, Regionales Raumordnungsprogramm o.ä.).

Das Raumordnungsverfahren prüft die Verträglichkeit eines konkreten Vorhabens und untersucht hier ggf. verschiedene Standort- oder Trassenalternativen auf ihre Raumverträglichkeit.

Technische Fragen

Es werden lediglich Internetzugang und ein entsprechender Browser benötigt. Folgende Internet-Browser werden für die Nutzung des DiPlanPortals unterstützt: - Microsoft Edge in der aktuellsten Version, sowie den beiden vorangegangenen Major Versionen - Firefox in der aktuellsten Version, sowie der vorangegangenen Major Version - alle auf Chromium basierenden Browser wie z.Bsp. Google Chrome Bei der Nutzung anderer als den oben genannten Browsern stehen Ihnen ggf. nicht alle Funktionen von DiPlanPortals zur Verfügung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir helfen Ihnen gerne! Bei Fragen zur Anwendung oder technischen Störungen sind unsere Mitarbeitenden vom inhaltlichen und technischen Support gerne für Sie da.

Inhaltlichen Support

Bundesweite Telefonnummer

(+49) 115

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