Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://portal.diplanung.de veröffentlichte Website der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport am 12.05.2023 vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 und WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente: Der Schalter der Suche hat keinen Alternativtext.
  • 9.1.1.1c Leere alt-Attribut für Layout-Grafiken: Es gibt Pfeil-Grafiken, die visuell einen Link verdeutlichen. Diese haben einen Alternativtext, dienen aber als Layoutgrafik.
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: Auf der Startseite sind die Überschriften mit HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Sie sind fehlerhaft verschachtelt. Nach der H1-Überschrift folgt eine H5 und dann eine H3.
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken: Die Lupe als Bedienelement der Suche hat nur einen Kontrast von 1,99:1.
  • 9.2.4.3 Tastaturbedienung: Bei den Suchergebnissen werden Inhalte erreicht, die nicht sichtbar sind.
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte: Auf der Startseite gibt es Teaser-Elemente mit dem Link "Mehr Informationen", der nicht selbsterklärend ist.
  • 9.2.4.7 Fokusdarstellung: Der Fokus ist auf der Startseite kaum wahrnehmbar.
  • 9.3.3.1 Hauptsprache: Es fehlt das lang-Attribut im HTML-Tag.
  • 9.4.1.3 Statusmeldungen: Bei der Suche fehlen programmatisch erfasste Statusmeldungen.

Wir streben danach, die Anzahl an barrierefreien Inhalten kontinuierlich zu erhöhen und die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 06.06.2023 erstellt und zuletzt am 06.06.2023 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Bundesweit

(+49) 115

Gebärdentelefon der 115

Montag - Freitag: 8.00-18.00 Uhr

Für Bayern

BAYERN | DIREKT – Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Aufgaben der Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten

ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Telefonische Sprechzeiten

(040) 428 23 2057

Montag: 10.00 – 11.00 Uhr