Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://portal.diplanung.de veröffentlichte Website der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport am 12.05.2023 vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 und WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente: Der Schalter der Suche hat keinen Alternativtext.
  • 9.1.1.1c Leere alt-Attribut für Layout-Grafiken: Es gibt Pfeil-Grafiken, die visuell einen Link verdeutlichen. Diese haben einen Alternativtext, dienen aber als Layoutgrafik.
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: Auf der Startseite sind die Überschriften mit HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Sie sind fehlerhaft verschachtelt. Nach der H1-Überschrift folgt eine H5 und dann eine H3.
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Die Lupe als Bedienelement der Suche hat nur einen Kontrast von 1,99:1.
  • 9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung: Bei den Suchergebnissen werden Inhalte erreicht, die nicht sichtbar sind.
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte: Auf der Startseite gibt es Teaser-Elemente, wo Nutzende über den Link „Mehr Informationen“ weiteren Text aufklappen können. Das wird über den Linktext nicht deutlich.
  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich: Auf der Startseite wird teilweise der Fokus nur über eine gestrichelte Linie dargestellt, die kaum wahrnehmbar ist.
  • 9.3.3.1 Hauptsprache angegeben: Es fehlt das lang-Attribut, sodass keine Hauptsprache angegeben ist.
  • 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar: Bei der Suche wird kein Status beim Laden oder zu den Suchergebnissen als direkt erfassbarer Status ausgegeben.

Wir streben danach, die Anzahl an barrierefreien Inhalten kontinuierlich zu erhöhen und die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2024 geplant: Beheben von Problemen im Zusammenhang mit Alternativtexten für Bedienelemente, alt-Attribute für Layout-Grafiken und HTML-Strukturelemente für Überschriften, sowie deutlichere Hervorhebung der aktuellen Position des Fokus und Angabe der Hauptsprache Deutsch.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.06.2023 erstellt und zuletzt am 06.06.2023 überprüft.

Barrieren melden:
Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Bundesweit:

(+49) 115

Gebärdentelefon der 115

Montag - Freitag: 8.00-18.00 Uhr

Für Bayern:

BAYERN | DIREKT – Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:

ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Telefonische Sprechzeiten

(040) 428 23 2057

Montag: 10.00 – 11.00 Uhr