Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://portal.diplanung.de veröffentlichte Website der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport am 12.05.2023 vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 und WCAG 2.1.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Wir streben danach, die Anzahl an barrierefreien Inhalten kontinuierlich zu erhöhen und die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2024 geplant: Beheben von Problemen im Zusammenhang mit Alternativtexten für Bedienelemente, alt-Attribute für Layout-Grafiken und HTML-Strukturelemente für Überschriften, sowie deutlichere Hervorhebung der aktuellen Position des Fokus und Angabe der Hauptsprache Deutsch.
Diese Erklärung wurde am 06.06.2023 erstellt und zuletzt am 06.06.2023 überprüft.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Montag - Freitag: 8.00-18.00 Uhr
BAYERN | DIREKT – Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Montag: 10.00 – 11.00 Uhr